

BÜKO - früher Bildungswege Schule-Arbeitswelt
Mit dem Artikel 4 des Gesetzes Nr. 53 vom 28. März 2003 wird im italienischen Bildungssystem für Jugendliche im Alter zwischen 15 und18 Jahren die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung auch "durch die Alternanz von Schul- und Arbeitsperioden durchzuführen, unter Verantwortung der Schule, auf der Grundlage von Vereinbarungen mit Unternehmen, den jeweiligen Verbänden, den Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern oder mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich denen des Dritten Sektors, welche sich für die Aufnahme von Studenten für Ausbildungsperioden (welche kein Arbeitsverhältnis darstellen) bereit erklären."
Das anschließende Legislativdekret Nr. 77 vom 15. April 2005 regelte den Bereich der Bildungswege Schule – Arbeitswelt als Methode zur Durchführung von Bildungswegen der Oberstufe mit dem Ziel, den Schülern den Erwerb von auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Fähigkeiten zu ermöglichen und ihre Orientierung zu fördern, um ihre persönliche Berufung zu verbessern. In Artikel 4 heißt es: "die Bildungswege Schule-Arbeitswelt haben eine flexible Struktur und gliedern sich in Unterrichts- und Praktikumsphasen, die von den Schulen und Ausbildungseinrichtungen auf der Grundlage von Vereinbarungen gestaltet und durchgeführt werden". Die Bildungswege Schule-Arbeitswelt sind eine anerkannte Ausbildungsmethode, die eine strukturierte Verbindung zwischen Schul- und Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt herstellt und die aktive Beteiligung von Unternehmen sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglicht.
Das Gesetzesdekret Nr. 104 vom 12. September 2013, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 128 vom 8. November 2013, hat zur Festigung der Bildungswege Schule-Arbeitswelt dank der Förderung der Orientierung und der Festlegung der Rechte und Pflichten der Schüler, die an den Bildungswegen Schule-Arbeitswelt teilnahmen, beigetragen.
Mit dem Ziel, das Bildungsangebot zu erweitern, hat das Gesetz Nr. 107 vom 13. Juli 2015 "Die gute Schule" pdie im Rahmen der Oberstufe vorgesehenen Bildungswege Schule-Arbeitswelt weiter verstärkt und das nationale Verzeichnis Bildungswege Schule-Arbeitswelt eingerichtet, in das sich Unternehmen sowie öffentliche und private Einrichtungen, die Schüler aufnehmen möchten, eintragen müssen.
Mit dem Artikel 1, Absätze 784 ff. des Gesetzes Nr. 145 vom 30. Dezember 2018, wir der Bildungsweg Schule-Arbeitswelt, wie er im Gesetz 107/2015 definiert ist, teilweise geändert.
Insbesondere sieht die Vorschrift ab dem Schuljahr 2018/2019 die Umbenennung von Bildungswege Schule-Arbeitswelt in “Bereich Übergreifende Kompetenzen und Orientierung” (der Einfachheit halber mit dem Kürzel BÜKO bezeichnet) vor, mit einer Neuplanung der Dauer der Bildungswege, die eine minimale Gesamtdauer haben müssen:
Mit dem Artikel 4 des Gesetzes Nr. 53 vom 28. März 2003 wird im italienischen Bildungssystem für Jugendliche im Alter zwischen 15 und18 Jahren die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung auch "durch die Alternanz von Schul- und Arbeitsperioden durchzuführen, unter Verantwortung der Schule, auf der Grundlage von Vereinbarungen mit Unternehmen, den jeweiligen Verbänden, den Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern oder mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich denen des Dritten Sektors, welche sich für die Aufnahme von Studenten für Ausbildungsperioden (welche kein Arbeitsverhältnis darstellen) bereit erklären."
Das anschließende Legislativdekret Nr. 77 vom 15. April 2005 regelte den Bereich der Bildungswege Schule – Arbeitswelt als Methode zur Durchführung von Bildungswegen der Oberstufe mit dem Ziel, den Schülern den Erwerb von auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Fähigkeiten zu ermöglichen und ihre Orientierung zu fördern, um ihre persönliche Berufung zu verbessern. In Artikel 4 heißt es: "die Bildungswege Schule-Arbeitswelt haben eine flexible Struktur und gliedern sich in Unterrichts- und Praktikumsphasen, die von den Schulen und Ausbildungseinrichtungen auf der Grundlage von Vereinbarungen gestaltet und durchgeführt werden". Die Bildungswege Schule-Arbeitswelt sind eine anerkannte Ausbildungsmethode, die eine strukturierte Verbindung zwischen Schul- und Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt herstellt und die aktive Beteiligung von Unternehmen sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglicht.
Das Gesetzesdekret Nr. 104 vom 12. September 2013, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 128 vom 8. November 2013, hat zur Festigung der Bildungswege Schule-Arbeitswelt dank der Förderung der Orientierung und der Festlegung der Rechte und Pflichten der Schüler, die an den Bildungswegen Schule-Arbeitswelt teilnahmen, beigetragen.
Mit dem Ziel, das Bildungsangebot zu erweitern, hat das Gesetz Nr. 107 vom 13. Juli 2015 "Die gute Schule" pdie im Rahmen der Oberstufe vorgesehenen Bildungswege Schule-Arbeitswelt weiter verstärkt und das nationale Verzeichnis Bildungswege Schule-Arbeitswelt eingerichtet, in das sich Unternehmen sowie öffentliche und private Einrichtungen, die Schüler aufnehmen möchten, eintragen müssen.
Mit dem Artikel 1, Absätze 784 ff. des Gesetzes Nr. 145 vom 30. Dezember 2018, wir der Bildungsweg Schule-Arbeitswelt, wie er im Gesetz 107/2015 definiert ist, teilweise geändert.
Insbesondere sieht die Vorschrift ab dem Schuljahr 2018/2019 die Umbenennung von Bildungswege Schule-Arbeitswelt in “Bereich Übergreifende Kompetenzen und Orientierung” (der Einfachheit halber mit dem Kürzel BÜKO bezeichnet) vor, mit einer Neuplanung der Dauer der Bildungswege, die eine minimale Gesamtdauer haben müssen:
- mindestens 210 Stunden in den letzten drei Jahren des Bildungsweges an Berufsfachschulen;
- mindestens 150 Stunden im zweiten Zweijahreszeitraum und im Abschlussjahr des Bildungsweges von Fachoberschulen;
- mindestens 90 Stunden im zweiten Zweijahreszeitraum und im fünften Jahr der Gymnasien.